Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Aramaz Digital GmbH, Stadtheider Straße 12, 33609 Bielefeld (im Folgenden kurz “ANBIETER” genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz “KUNDE” genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus Online Marketing, Mitarbeitergewinnung, Performance Marketing und Social Media Marketing (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der ANBIETER ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen (sog. „Leads“) im Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
2.3. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
2.4. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.
2.5. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
2.7. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
3.4. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4. Besondere Bestimmungen im Bereich Personalvermittlung Soweit sich die PARTEIEN ausdrücklich auf durch den ANBIETER zu erbringende Personalvermittlungsleistungen verständigt haben, so gelten die nachfolgenden Maßgaben zur Personalvermittlung.
4.1. Der ANBIETER vermittelt dem KUNDEN potenzielle Mitarbeiter (im Folgenden kurz “KANDIDATEN” genannt). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDEN.
4.2. Erfolgreich ist die Vermittlung, wenn es zwischen einem KANDIDATEN und dem KUNDEN zu einem Vertragsschluss kommt. Weitere Absprachen können sich aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS ergeben.
4.3. Die inhaltliche Abstimmung (insbesondere im Hinblick auf das Anforderungsprofil des/der KANDIDATEN) erfolgt in der Regel einvernehmlich in einem Vorabgespräch (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation) zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER. Der ANBIETER ist hinsichtlich der Kandidatenauswahl unabhängig und unterbreitet dem KUNDEN anonymisierte Profile nach eigenem Ermessen.
4.4. Ein Anspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung des ANBIETERS besteht nicht.
4.5. Der ANBIETER übernimmt keine Gewährleistung für Qualifikationen, Eigenschaften und/oder Güte der Arbeitsleistung der KANDIDATEN.
4.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
5. Vergütung
5.1. Allgemein
5.1.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rate unmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen – sofern nicht anders vereinbart – jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
5.1.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese – sofern nicht abweichend geregelt – nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
5.1.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
5.1.4. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
5.1.5. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
5.1.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
5.2. Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Personalvermittlung Soweit die Personalvermittlung nicht explizit durch Pauschalhonorare abgegolten wird, gelten die nachfolgenden Maßgaben zum Vermittlungshonorar:
5.2.1. Schließt der KUNDE (oder ein mit diesem verbundenes Unternehmen) mit einem von dem ANBIETER empfohlenen KANDIDATEN einen Vertrag (einschließlich Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag und/oder eine vergleichbare vertragliche Vereinbarung, unabhängig davon, ob befristet oder unbefristet), so fällt (jeweils) das vereinbarte Vermittlungshonorar an. Bei mehreren vermittelten KANDIDATEN fällt das Vermittlungshonorar mehrfach, d.h. für jede erfolgreiche Vermittlung an.
5.2.2. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt das Vermittlungsvertragsverhältnis bereits gekündigt und/oder beendet ist, sowie unabhängig davon, ob der KANDIDAT das Arbeitsverhältnis antritt.
5.2.3. Es gilt das jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vermittlungshonorar. Sofern kein Vermittlungshonorar individuell vereinbart wurde, gilt das Vermittlungshonorar gemäß geltender Preisliste.
5.2.4. Das Vermittlungshonorar fällt mit Abschluss des Vertrags zwischen KANDIDAT und KUNDE an. Tritt ein vermittelter KANDIDAT seine Tätigkeit an und wird das Arbeits- bzw. Vertragsverhältnis innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Tätigkeit gekündigt oder aus einem anderen Grund beendet, entfällt die zweite Rate. Eine spätere Beendigung des Vertrags (unabhängig von dem Beendigungsgrund) lässt das Honorar unberührt; ein Rückerstattungsanspruch besteht nicht. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
5.2.5. Das vereinbarte Vermittlungshonorar bzw. die jeweilige Rate ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
6. Verzug
6.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
6.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
6.3. Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
7. Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
7.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.
7.2. Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
7.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
7.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
7.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
8. Vertragslaufzeit
8.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
8.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
8.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Rechnung und Vorkasse möglich.
9.2. Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.
10. Haftung auf Schadensersatz
10.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
10.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
10.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
11.1. Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
11.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12. Abnahme
12.1. Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
12.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
12.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
13. Urheberrecht
13.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
13.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
13.3. Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
13.4. Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
13.5. Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
13.6. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.
14. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
15. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommen Bewertungen. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
16. Allgemeine Bestimmungen
16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Bielefeld.
16.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
16.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
16.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Juni 2023